Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern e.V.

Die Organisation für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Agrarbereich

Schweinehaltertagung 2020

Termin

05.02.2020 09:00

Veranstaltungsort

Vilstaler Hof, Rottersdorf

Veranstalter

vlf Dingolfing-Landau, vlf Straubing-Bogen und Mastkontrollringe etc.

Beschreibung

Die Schweinehaltertagung der beiden vlf von Straubing-Bogen und Dingolfing-Landau, sowie der beiden Mastkontrollringe aus den gleichen Landkreisen, dem Ferkelerzeugerring Landshut und dem Fachzentrum für Schweinezucht und -haltung (FZ L 3.7) aus Landshut findet am 5. Februar 2020, um 09:00 Uhr in Rottersdorf bei Landau statt. Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - Wesentliche Inhalte des Referentenentwurfes aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Der Entwurf ist derzeit in der Länder- und Verbändebeteiligung. Auf Länderebene befasst sich der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates mit der Vorlage des BMEL. Nachdem es sich um einen in der Diskussion befindlichen Entwurf handelt, können durchaus noch erhebliche Änderungen erfolgen. Die Pressemitteilung zum Sachstand vom 28.5.2019 finden Sie unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2019/113-Neuregelung-Kastenstandhaltung.html Deckzentrum: • Zukünftige maximal zulässige Fixations-dauer von Sauen im Kastenstand: Reduzierung von derzeit ca. 35 auf 8 Tage zugunsten der Gruppenhaltung. • Zukünftige Anforderung an den Kasten-stand: - Mindestbreite: Widerristhöhe der Tiere abzüglich ca. 17 %, definiert in drei "Grö-ßenklassen" - Mindestlänge: 220 cm statt der bisher üb-lichen 200 cm. Abferkelbereich: • Zukünftige maximal zulässige Fixations-dauer: Reduzierung von derzeit ca. 35 auf 5 Tage – lediglich Fixation um den Geburtszeitraum herum. • Zukünftige Anforderung an den Kastenstand (= Ferkelschutzkorb): Die Mindestlänge soll zukünftig 220 cm statt den bisher üblichen 200 cm betragen. • Zukünftige Mindestgröße der Abferkelbucht: In der Abferkelbucht muss eine für die Sau uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche (Aktionsfläche) von mindestens 5 m² zur Verfügung stehen und die Sau muss sich ungehindert umdrehen können. Anmerkung des FZ L3.7: In der Praxis wür-de das bedeuten, dass eine Bucht ca. 7 – 8 m² Grundfläche benötigt! Übergangsfristen: • Übergangsfrist 15 Jahre, nach 12 Jahren müssen die Betriebe ein verbindliches Um-stellungskonzept vorlegen sowie, falls erforderlich, einen Bauantrag gestellt haben. Die Behörden können im Einzelfall zur Vermeidung unbilliger Härten eine Verlän-gerung um längstens zwei Jahre genehmi-gen. Den vollständigen Entwurf (15 Seiten) finden Sie im Internet unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/GlaeserneGeset-ze/Referentenentwuerfe/7Verordnung_%C3%84nderungTs-Ntvo.pdf?__blob=publicationFile