Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern e.V.
Die Organisation für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Agrarbereich
Im Dezember 2020 wurden vom Bundessortenamt insgesamt 11 neue Sommergerstensorten zugelassen. Die staatliche Sortenempfehlung wird von der Landesanstalt für Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellt. In die Empfehlung gelangt eine Sorte erst, wenn sie sich mindestens zwei Jahre im Landessortenversuch bewährt hat. Bei der Auswahl der Sorten werden neben dem Ertrag agronomische Eigenschaften (Lagerneigung, Auswinterung), Krankheitsresistenzen, Qualitäten sowie Anforderungen der aufnehmenden Hand mit berücksichtigt.
Hier geht es zu den aktuellen Versuchsergebnissen und Sortenberatung