Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern e.V.

Organisation für Aus-, Fort-, und Weiterbildung in der Land- und Hauswirtschaft sowie im gesamten Agrarbereich

GEMA

Die GEMA ist ein Verein, der die Interessen seiner Mitglieder - Komponisten, Textdichter und Verleger/innen - vertritt.

Wer Musik öffentlich nutzt, muss die Urheber dafür bezahlen, d.h. wer bei Veranstaltungen Musik spielt, bzw. diese über Rundfunk- und Fernsehgeräte abspielen lässt, muss den Event bei der GEMA anmelden.

Die GEMA Mitglieder haben dabei die Nutzungsrechte ihrer Werke auf die GEMA übertragen. Diese vergibt die GEMA an Musiknutzende und erzielt dabei Lizenzeinnahmen, die wiederum an die Mitglieder verteilt werden. Weitere Informationen unter:  https://www.gema.de/de/musiknutzer/warum-an-die-gema-zahlen

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MITGLIEDSVERBÄNDE IM VLF

Unsere Mitglieds- und Kreisverbände erhalten bis zu 20% Rabatt auf alle Rechnungsbeträge. Dazu muss der vlf Bayern diese aber an die GEMA gemeldet haben. Weitere Voraussetzung für einen Nachlass ist, dass sie die im Tarif bzw. in der Vereinbarung festgelegten Punkte zur Anmeldung und zum Einreichen der Setlist einhalten.

Wichtige Informationen rund um die GEMA, z.B. wie die Regisitrierung im GEMA Online-Portal bzw. wie die Musiknutzung richtig angemeldet wird, finden Sie unter: https://www.gema.de/de/musiknutzer

Nützliche Video-Tutorials, in denen Sie Basiswissen zur GEMA und Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Anwendungen im Onlineportal erhalten, gibt es unter: https://www.gema.de/musiknutzer/gsvt/service/

Den Login Bereich zum Online Portal der GEMA sowie Live-Tutorials zur Nutzung des Portals finden Sie hier.

Rechtzeitige Anmeldung der Musiknutzung!

Melden Sie Ihre Musiknutzung bitte rechtzeitig vor Durchführung der Veranstaltung an. Erfolgt die Anmeldung erst nachträglich, werden die erforderlichen Nutzungsrechte von der GEMA nicht rückwirkend eingeräumt und der Gesamtvertragsnachlass nicht mehr gewährt. Zudem können zusätzliche Verwaltungskosten für die nachträgliche Ermittlung der Veranstaltung erhoben werden.

Übrigens: Im Online-Portal der GEMA können Sie sich unter dem Service Repertoiresuche vorab informieren, ob Musik GEMA frei ist oder nicht. Allerdings sind die Angaben unverbindlich.

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TARIFE

Je nach Art der Musiknutzung gibt es verschiedene Tarife. Wir raten dazu, bereits im Vorfeld den Tarif zu klären. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

- Wenn Sie schon wissen, welcher Tarif für Sie maßgebend ist: GEMA Tarifübersicht: https://www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/

- Wenn Sie noch unsicher sind, welcher Tarif für Sie gilt: Tarif finden und berechnen: https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder

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SETLISTS

Bei Veranstaltungen mit Live-Musik benötigt die GEMA spätestens bis 6 Wochen nach der Veranstaltungen die Setlist (Musikfolge). In der Regel übermittelt der Veranstalter der GEMA die Setlist.

Die Aufgabe kann aber auch an die Band delegiert werden. Die Setlist wird über "Meine Setlists" im GEMA Onlineportal eingereicht.

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KOSTENÜBERNAHME DURCH DEN FREISTAAT BAYERN

Für Vereine und Organisationen, die die Voraussetzungen (ehrenamtlich bzw. überwiegend gemeinnützig tätig) erfüllen und deren Sitz in Bayern liegt, übernimmt der Freistaat Bayern die Kosten für bis zu vier

Veranstaltungen pro Jahr und Verein/Organisation. Es müssen eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt) mit Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify sein und 

in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm) stattfinden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern