Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern e.V.

Die Organisation für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Agrarbereich

Fortbildung Pflanzenschutz-Sachkunde

Mit dem neuen Pflanzenschutzgesetz wurde eine dreijährige Fortbildungsverpflichtung für Inhaber des Sachkundenachweises eingeführt. Weitere Informationen zum Pflanzenschutz Sachkunde finden Sie hier.

Der Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern e. V. (vlf) bietet die Fortbildungen zum Pflanzenschutz Sachkunde in Kooperation mit dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder (VLM), dem Bayerischen Bauernverband (BBV) und dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe (KBM) bayernweit an.

Die Termine für die Veranstaltungen sowie die Anmeldemöglichkeiten kündigen die vlf-Kreisverbände in ihren Rundbriefen an. Darüber hinaus können Sie sich auch bei den Geschäftsstellen des BBV und KBM zu einer Fortbildung in Ihrer Gegend anmelden.
Zudem werden die aktuellen Termine hier auf der Homepage und im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt veröffentlicht. 

Terminübersicht der Fortbildungsveranstaltungen in ganz Bayern

Ein Blanko-Anmeldeformular zur Fortbildung Pflanzenschutz Sachkunde können Sie hier herunterladen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.bayerischerbauernverband.de/sachkundenachweis

Themen

Die Fortbildung umfasst die in der Fortbildungsrichtlinie vorgeschriebenen Themen:

-    Rechtsgrundlagen

-    Anwenderschutz

-    Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

-    Integrierter Pflanzenschutz

Zu Beginn der Veranstaltung erhalten Sie die Fortbildungsunterlagen. Da Sie nach vollständiger Teilnahme einen Nachweis erhalten, bitten wir Sie um Mitnahme Ihres Personalausweises. Das Teilnahme-Zertifikat wird Ihnen zusammen mit der Rechnung zugeschickt. Bitte bewahren Sie den Nachweis sorgfältig auf.

Die Kosten der Teilnahme betragen pro Person 35,00 € (eine Ausweisung der Umsatzsteuer erfolgt nicht). Sollten Sie verhindert sein, können Sie sich bis zu 3 Tage vor der Veranstaltung wieder abmelden.
Bei Nichtteilnahme oder späterer Abmeldung werden 50 % des Betrages berechnet.