Sieben der neuen Sorten zeigten in der Wertprüfung eine gute Brauqualität
Im Dezember 2020 wurden vom Bundessortenamt insgesamt 11 neue Sommergerstensorten zugelassen. Die staatliche Sortenempfehlung wird von der Landesanstalt für Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellt. In die Empfehlung gelangt eine Sorte erst, wenn sie sich mindestens zwei Jahre im Landessortenversuch bewährt hat. Bei der Auswahl der Sorten werden neben dem Ertrag agronomische Eigenschaften (Lagerneigung, Auswinterung), Krankheitsresistenzen, Qualitäten sowie Anforderungen der aufnehmenden Hand mit berücksichtigt.
Weiter...